Wichtiger Hinweis
Die Botschaft Damaskus ist bis auf weiteres geschlossen. In Notfällen kann deutschen Staatsangehörigen in Syrien keine konsularische Hilfe geleistet werden.
Die nächsten erreichbaren deutschen Auslandsvertretungen, die außerhalb Syriens konsularische Hilfe leisten können, sind die Deutsche Botschaft in Beirut, die Deutsche Botschaft in Amman, die Deutsche Botschaft in Ankara und das Deutsche Generalkonsulat in Erbil.
Die Beantragung eines Besuchsvisums oder eines Visums für einen langfristigen Aufenthalt ist für Antragstellende aus Syrien grundsätzlich bei den Visastellen der Deutschen Botschaften Amman, Beirut, Riad, Kairo, Kuwait und der Generalkonsulate Erbil und Istanbul möglich.
Wenn Sie in einem Land außerhalb Syriens seit sechs Monaten oder länger leben, können Sie auch in diesem Land bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat Ihren Antrag stellen.
Falls Sie sich weniger als sechs Monate in einem Land außerhalb Syriens aufhalten und einen Antrag stellen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit der dortigen Visastelle auf. Man wird Ihnen mitteilen, ob die Kapazitäten vorliegen, um Ihren Antrag entgegenzunehmen.
Wenn Sie einen Termin vereinbart haben, schauen Sie bitte auf die Webseite der jeweiligen Deutschen Botschaft bzw. Generalkonsulats. Dort finden Sie wichtige Informationen zur Antragstellung (z.B. über vorzulegende Unterlagen, usw.), die unbedingt schon im Vorfeld der Beantragung gelesen werden sollten.
Einem Antrag auf ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt sind im Regelfall legalisierte und ins Deutsche übersetzte Dokumente beizufügen.
Legalisationen syrischer Urkunden werden bis auf Weiteres von der deutschen Botschaft Beirut durchgeführt. Eine persönliche Vorsprache ist für die Legalisation nicht erforderlich. Bitte sehen Sie sich für genauere Informationen das Merkblatt auf der Webseite der Deutschen Botschaft Beirut an.
Hausanschrift der Visastelle für syrische Antragsteller*innen in Rabieh:
Rabieh-Mtaileb, near Jesus & Mary High School, Beirut
Antragsteller*innen, die einen Visumantrag bei einer Auslandsvertretung außerhalb ihres Wohnsitzstaates einreichen möchten, sind für eine reibungslose Kommunikation am Schalter sowie die Übersetzung antragsbegründender Unterlagen in die jeweilige Landessprache bzw. ins Deutsche selbst verantwortlich. Kosten für die Beauftragung von Sprachmittlern und/oder die Übersetzung antragsbegründender Unterlagen sind von den Antragsteller*innen zu tragen.